Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2007, 242382 (Ls.)
OLG Brandenburg: Bei der Ermittlung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe einzusetzenden Einkommens sind die Fahrtkosten mit 5,20 Euro für jeden vollen Kilometer anzusetzen
Beschluss vom 06.03.2007 -