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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2007
- Heft 9
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Gebühren des für die beabsichtigte Klage und den beabsichtigten Vergleich beigeordneten Rechtsanwalts
- Mayer: Keine Terminsgebühr für bloße Information über prozessuales Vorgehen
- Mayer: Hauptverhandlung von 65 Minuten Dauer rechtfertigt nicht den Ansatz einer Terminsgebühr in Höhe von 130 Prozent der Mittelgebühr im Bußgeldverfahren
- Mayer: Der Streitwert bei einer unter Vorbehalt angenommen Änderungskündigung zur Entgeltsreduzierung bestimmt sich grundsätzlich nach dem dreifachen Jahresbetrag der monatlichen Vergütungsdifferenz
- Mayer: Keine Anwaltsbeiordnung bei einfachem Sachverhalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Mayer: Erledigungsgebühr nicht für von der Verhandlungs- oder Terminsgebühr abgedeckte Tätigkeiten
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 9
- 2007