Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2008, 263479 (Ls.)
OLG Schleswig: Der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr ist zunächst auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen
Beschluss vom 03.03.2008 -