- FD-RVG
- 2008
- Heft 18
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt keine Erhöhung der Mittelgebühr um mehr als 50 Prozent
- Mayer: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr jedenfalls dann, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat
- Mayer: Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen
- Mayer: Keine Terminsgebühr für Gespräche während des Vorverfahrens
- Mayer: Keine Terminsgebühr ohne Terminswahrnehmung
- Mayer: Auch die anwaltliche Vergütungsforderung aus einem Verwaltungsrechtstreit ist auf dem Zivilrechtsweg gerichtlich geltend zu machen
- Urteilsanmerkungen
- Heft 18
- 2008