Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2008, 270130
Anm. zu BGH: Die Gebühren wegen gescheiterten Verhandlungen vor Gericht zur Einigung über im Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche sind von der Kostengrundentscheidung nicht mitumfasst
Entscheidungsbesprechung von Mayer zum Beschluss v. 09.10.2008 - VII ZB 43/08