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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2008
- Heft 4
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Rechtsanwalt muss Mandant auf Mandatsbeziehungen zum Gegner und auf fehlende Bereitschaft auch zur gerichtlichen Vertretung hinweisen
- Mayer: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs vor Ermittlung des Wertunterschieds der Anwartschaften
- Mayer: Vergütungsfestsetzung gegen die eigene Partei trotz Prozesskostenhilfe bei beschränkter Beiordnung
- Mayer: Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Prozesskostenhilfe
- Mayer: Der Zeugenbeistand im Rechtshilfeverfahren nach dem IRG erhält nur Gebühr für Einzeltätigkeit
- Mayer: Die Bestellung eines Verteidigers zum Pflichtverteidiger umfasst nicht die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren
- Wichtige Leitsätze
- Aufsatzüberblick
- Heft 4
- 2008