- FD-RVG
- 2011
- Heft 13
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Keine Einigungsgebühr trotz gerichtlichem Vergleich
- Mayer: Keine Berücksichtigung von § 15a RVG bei der Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV RVG
- Mayer: Nur ein Bruttomonatsgehalt Streitwert bei Klage auf Wiederholung einer Auswahlentscheidung
- Mayer: Nur 0,3 Gebühr für ein Abschlussschreiben
- Mayer: Schmerzensgeld ist kein im Rahmen der Prozesskostenhilfe einzusetzendes Vermögen
- Mayer: Von der Obsiegensquote abweichende Kostenverteilung muss vom Rechtsschutzversicherer dargelegt und bewiesen werden
- Urteilsanmerkungen
- Heft 13
- 2011