-
Zitiert in:
- FD-RVG
- 2015
- Heft 21
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Quotale Bestimmung der Terminsdauer
- Mayer: Keine verringerte Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Abschluss eines Mehrvergleichs (Rechtsprechungsänderung)
- Mayer: Keine für das Entstehen einer Erledigungsgebühr ausreichende anwaltliche Mitwirkung bei Abgabe einer Erledigungserklärung unter Bedingungen
- Mayer: Später erkannte bewusste Unwahrheit des Sachvortrags auch bei verzögerter Entscheidung über Verfahrenskostenhilfegesuch berücksichtigungsfähig
- Mayer: Nur bei notwendigem Anwaltswechsel Mehrkosten für einen neu beauftragten Rechtsanwalt nach Zurückverweisung der Sache erstattungsfähig
- Mayer: Stundensätze von 250 bis 300 EUR können übliche anwaltliche Vergütung sein
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 21
- 2015