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                    Zitiert in:
 
- Fachdienst Strafrecht
- 2007
- Heft 16
- Inhaltsverzeichnis
 - Editorial
 - Urteilsanmerkungen
- Knierim: Entscheidung des abgelehnten Richters selbst nach § 26a StPO über Befangenheitsvorwurf ist nicht zulässig bei notwendiger inhaltlicher Auseinandersetzung mit vorgetragenen Gründen
 - Knierim: Rechtsgüterabwägung im Strafverfahren bei beamtenrechtlicher Verschwiegenheitspflicht
 - Rettenmaier: Verurteilung wegen Raubes gemäß § 249 StGB nur bei nachgewiesener Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme
 - Zimmermann: Kein Widerruf einer Strafaussetzung wegen schleppender Zahlung der Auflage bei Leistungsunfähigkeit des Verurteilten
 - Zimmermann: Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kann auch bei Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO in Betracht kommen
 - Rettenmaier: Notwendige Pflichtverteidigerbeiordnung wegen -Schwere der Tat- beurteilt sich nach gesamten Auswirkungen des Urteils auf den Angeklagten
 
 - Wichtige Leitsätze
 - Aktuelle Nachrichten
 - Aufsatzüberblick
 
 
 - Heft 16
 
 - 2007