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Fachdienst Strafrecht 2011, 314694
Anm. zu OLG Stuttgart: Einem Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers können neben der Terminsgebühr noch weitere Gebühren zustehen
Entscheidungsbesprechung von Holch zum Beschluss v. 03.02.2011 - 4 Ws 195/10