Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 315867 (Ls.)
OLG Hamm: Teilnahme des Verteidigers an mündlicher Anhörung des Verurteilten durch die Strafvollstreckungskammer ist kein konkludenter Verzicht auf die Anhörung des Sachverständigen
Beschluss vom 25.01.2011 -