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Fachdienst Strafrecht 2011, 316412 (Ls.)
LG Hamburg: Festsetzung von weiteren 20 Jahren Freiheitsstrafe nach Verbüßung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe in Deutschland steht mit wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht im Einklang
Beschluss vom 09.03.2011 -