- Fachdienst Strafrecht
- 2011
- Heft 15
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-StrafR: DAV: Anti-Terror-Gesetzgebung gehört unter die Lupe
- Redaktion FD-StrafR: Baden-Württemberg nimmt an Überwachungsstelle zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter teil
- Redaktion FD-StrafR: Niedersachsen will Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Computerkriminalität einrichten
- Redaktion FD-StrafR: Für Unterbringung nach § 1 Therapieunterbringungsgesetz reicht Gefahr gravierender Straftaten aufgrund psychischer Störung aus
- Redaktion FD-StrafR: Großer Senat für Strafsachen soll Amtsträgereigenschaft von Vertragsärzten klären
- Redaktion FD-StrafR: Fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Offenlegung von Pflegemissständen verletzt Meinungsfreiheit
- Altenpflegerin beanstandet Arbeitsüberlastung, Pflege- und Dokumentationsmängel
- Beschwerdeführerin zeigt Vivantes wegen Betrugs an
- Vivantes kündigt Beschwerdeführerin wegen Öffentlichmachung von Missständen und Strafanzeige fristlos
- ArbG: Flugblatt durch Meinungsfreiheit geschützt – LAG: Strafanzeige wichtiger Kündigungsgrund
- EGMR: Fristlose Kündigung verletzt Recht auf Meinungsfreiheit
- Öffentliches Interesse an der Offenlegung von Pflegemissständen
- Keine Anhaltspunkte für leichtfertig falsche Angaben
- Beschwerdeführerin durfte Strafanzeige für erforderlich halten
- Interesse an Offenlegung von Pflegemissständen überwiegt
- Fristlose Kündigung könnte potenzielle Whistleblower abschrecken
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