Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 320684
Anm. zu BGH: Kein Rücktritt von unbeendetem Versuch, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und lediglich auf seine Beschleunigung verzichtet
Entscheidungsbesprechung von Smok zum Urteil v. 26.05.2011 - 1 StR 20/11