Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 320689
Anm. zu BGH: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt auch für den Angeklagten uneingeschränkt, der einer Verständigung nach 257c StPO zugestimmt hat
Entscheidungsbesprechung von Schröder zum Urteil v. 11.05.2011 - 2 StR 590/10