Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 321191
Anm. zu BGH: Erweiterter Verfall ist auch dann zulässig, wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob die Erlöse aus abgeurteilten oder aus anderen rechtswidrigen Taten stammen
Entscheidungsbesprechung von Schröder zum Beschluss v. 07.07.2011 - 3 StR 144/11