Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 324300
Anm. zu BGH: Zur Beurteilung des Rücktritts nach § 24 I 2 StGB sind allein die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt seiner Handlung relevant und daher dezidiert festzustellen
Entscheidungsbesprechung von Smok zum Beschluss v. 04.08.2011 - 2 StR 219/11