Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2011, 325932
Anm. zu BGH: Im Anwendungsbereich des § 250 StGB wird die Kenntnis des Opfers von einem gefährlichen Werkzeug/einer Waffe nur in Absatz 2 vorausgesetzt
Entscheidungsbesprechung von Smok zum Beschluss v. 08.11.2011 - 3 StR 316/11