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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2011
- Heft 15
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Krug: Die Aufgabe der Rechtsprechung des BGH zum Parteiverrat nach § 356 I StGB war vorhersehbar und begründet keinen Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB
- Zimmermann: Kein Raum für uneigentliches Organisationsdelikt bei eigenem Tatbeitrag
- Knierim: Mittäter können im Urteil als �Kumpane� bezeichnet werden
- Smok: Kein Rücktritt von unbeendetem Versuch, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und lediglich auf seine Beschleunigung verzichtet
- Schröder: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt auch für den Angeklagten uneingeschränkt, der einer Verständigung nach 257c StPO zugestimmt hat
- Holch: Bei der Fesselung von Strafgefangenen besteht aufgrund des diskriminierenden Charakters grundsätzlich ein besonderes Feststellungsinteresse (§ 115 III StVollzG)
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 15
- 2011