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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2011
- Heft 22
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Holch: Eine Beschränkung der Akteneinsicht auf die Einsichtnahme nur in den Räumen der Geschäftsstelle kann willkürlich sein, auch wenn die schriftliche Vollmacht fehlt
- Zimmermann: Arbeitnehmereigenschaft wird im Rahmen des § 266a StGB auch gemeinschaftsrechtlich anhand objektiver Kriterien bestimmt
- Knierim: Verletzung der Erkundigungspflichten eines Kaufmanns schließt einen Tatumstandsirrtum aus
- Smok: Zur Beurteilung des Rücktritts nach § 24 I 2 StGB sind allein die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt seiner Handlung relevant und daher dezidiert festzustellen
- Schröder: Abwesenheit des Angeklagten ist regelmäßig kein Prozesshindernis, welches eine Einstellung des Revisionsverfahrens nach § 205 StPO nach sich ziehen könnte
- Krug: Keine Beiordnung als Pflichtverteidigung wegen Vollstreckung der Untersuchungshaft nach § 140 I Nr. 4 StPO in weiteren Verfahren
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 22
- 2011