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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2011
- Heft 23
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Wichtige Leitsätze
- BGH: Über Anordnung nach § 247a StPO muss nicht zwingend Gerichtsbesetzung in der Hauptverhandlung entscheiden
- BGH: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nur bei Begehung neuer Taten vor Rechtskraft der früheren Verurteilung
- BGH: Verhalten gegenüber Zeugen nur bei Überschreitung der Grenzen angemessener Verteidigung strafschärfend zu berücksichtigen
- OLG Stuttgart: Marktmanipulation setzt Kausalität der manipulativen Handlung für Kursfestsetzung voraus
- AG Mannheim: Einwilligung des Patienten zur Weitergabe seiner Daten muss sich bei Weiterabtretung erkennbar auch darauf beziehen
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- 2011