Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2012, 328396
Anm. zu BGH: § 252 StPO ist nicht einschlägig, wenn ein Berufsgeheimnisträger bei seiner früheren Aussage von der Verschwiegenheitspflicht entbunden war
Entscheidungsbesprechung von Schröder zum Beschluss v. 20.12.2011 - 1 StR 547/11