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Fachdienst Strafrecht 2012, 328876
Anm. zu BGH: Hinweis, dass Gericht Gelegenheit zur Kenntnisnahme der im Selbstleseverfahren eingebrachten Urkunden hatte, genügt nicht
Entscheidungsbesprechung von Schröder zum Beschluss v. 10.01.2012 - 1 StR 587/11