Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2012, 333565
Anm. zu BGH: Ein hinterlistiger Überfall setzt voraus, dass der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verbirgt
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 02.05.2012 - 3 StR 146/12