- Fachdienst Strafrecht
- 2012
- Heft 17
- Urteilsanmerkungen
- Schröder: Kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei Ablehnung einer Terminsverlegung, obwohl der Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt wurde
 - Krug: Auswechslung des Pflichtverteidigers nur bei nachvollziehbarer Störung des Vertrauensverhältnisses
 - Smok: Gesamtsaldierung zur Bestimmung des betrugsrelevanten Vermögensschadens
 - Jünemann: Keine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens bei nur psychischer Belastung des Opfers
 - Jünemann: Keine nur formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens bei Strafzumessung nach § 18 II JGG
 - Güttner: «Beihilfe» zum besonders schweren Fall des Betrugs setzt eine Beihilfehandlung voraus, die ihrerseits ein Regelbeispiel des besonders schweren Falls erfüllt
 
 
 - Urteilsanmerkungen
 
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 - 2012