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Fachdienst Strafrecht 2012, 336317
Anm. zu OLG Braunschweig: Kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei Ablehnung einer Terminsverlegung, obwohl der Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt wurde
Entscheidungsbesprechung von Schröder zum Beschluss v. 19.10.2011 - Ss (OWiZ) 140/11