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Fachdienst Strafrecht 2014, 356964
Anm. zu AG Lüdinghausen: Bereits das In-die-Hand-nehmen und Ansehen eines Mobiltelefons während der Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit
Entscheidungsbesprechung von Gutman zum Urteil v. 17.02.2014 - 19 OWi-89 Js 86/14-14/14