Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2014, 360458
Anm. zu BGH: Entscheidend für die Bewertung des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 04.06.2014 - 4 StR 168/14