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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2014
- Heft 14
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Oehmichen: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann
- Ait-Bouziad: Eindringen in einen Schuppen grundsätzlich kein Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Güttner: Keine Verurteilung wegen Absetzens, wenn der Hehler zuvor die Sache angekauft und sich dadurch der Hehlerei strafbar gemacht hat
- Skoupil: Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch nur bei freiwilliger Aufgabe der Tathandlung und Nichtvorliegen eines Fehlschlags
- Lilie-Hutz: Keine Heimtücke bei Schuss durch Fenster der Beifahrertür
- Rathgeber: Auch «verdeckte» herabsetzende und unwahre Tatsachenbehauptungen müssen nicht hingenommen werden
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 14
- 2014