Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2015, 365723
Anm. zu KG: Bei Heranwachsenden ist vor der Haftentscheidung festzulegen, ob die verfolgte Tat nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist
Entscheidungsbesprechung von Skoupil zum Beschluss v. 22.05.2014 - 4 Ws 48/14 - 141 AR 255/14