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Fachdienst Strafrecht 2015, 368445
Anm. zu OLG Stuttgart: Die Stellung eines Auskunftsersuchens an die BaFin liegt im Ermessen des Richters
Entscheidungsbesprechung von Lilie-Hutz zum Beschluss v. 13.02.2015 - 4 Ws 19/15