Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2015, 371064
Anm. zu BGH: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfordert, dass die gefährlichen Gegen-stände dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung stehen
Entscheidungsbesprechung von Skoupil zum Beschluss v. 10.06.2015 - 1 StR 211/15