- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 17
- Urteilsanmerkungen
- Krug: Bei großer Anzahl von Nebenklageberechtigten aufgrund einer Tat kann die Beiordnung eines Anwalt für mehrere Betroffene («Gruppenzwang») ermessensfehlerfrei sein
- Skoupil: Aus legalen und illegalen Quellen zusammengesetztes Mischvermögen rührt aus der Tat i.S.d. § 261 I StGB her, wenn der deliktische Anteil nicht völlig unerheblich ist
- Krug: Geringe Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung durch einen Durchsuchungsbeschluss
- Rathgeber: Die «finale Verknüpfung» erfordert einen bereits gefassten Wegnahmevorsatz
- Güttner: Schädliche Neigungen i.S.d. § 17 II JGG müssen auch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen
- Oehmichen: Für die bei der Verfallsanordnung zu prüfende Frage der «unbilligen Härte» sind die konkreten Auswirkungen auf das Vermögen des Betroffenen entscheidend
- Urteilsanmerkungen
- Heft 17
- 2015