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Fachdienst Strafrecht 2015, 373074
Anm. zu BGH: Hinweispflicht des Gerichts gilt auch für die nach dem Urteil maßgebliche Zurechnungsnorm für Täterschaft oder Teilnahme
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 02.09.2015 - 2 StR 49/15