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Fachdienst Strafrecht 2015, 373395
Anm. zu KG: Gerichtskunde oder Zeugenaussagen hinsichtlich vergleichbarer oder üblicher Fälle genügen im OWi-Verfahren nicht zur Ablehnung eines konkret begründeten Beweisantrags
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15-122 Ss 56/15