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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 06
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Oehmichen: Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 IV 2 StPO als relativer Revisionsgrund
- Landwehr: Kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei bloßer Flucht vor der Polizei
- Sättele: Beweiserleichterungen im beschleunigten Verfahren
- Gutman: Einstellung nach § 153a StPO hat Sperrwirkung für weitere Strafverfahren und auch Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Skoupil: Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 118 V StPO nötigt nicht stets zur Aufhebung des Haftbefehls
- Lilie-Hutz: Recht zur Aussageverweigerung entbindet Zeugen nicht von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 06
- 2015