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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 18
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Güttner: Alleine die Anwesenheit einer zweiten Person, die sich passiv verhält, erfüllt die Qualifikation des § 224 I Nr. 4 StGB nicht
- Landwehr: Brutalität der Begehungsweise ist nicht mit Gefährlichkeit gleichzusetzen
- Sättele: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung
- Skoupil: Bei Sozialhilfeempfängern und diesen (wirtschaftlich) vergleichbaren Personen kann die Tagessatzhöhe nicht pauschal auf 10 EUR festgelegt werden
- Krug: Tatbeendigung bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG
- Gutman: Ein Graffiti-Tag hat einen szenetypischen Beweiswert für die Tatbegehung, vergleichbar mit einer individuellen Unterschrift
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 18
- 2015