- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 16
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-StrafR: Bundesrat will eine Strafe für Gaffer
- Redaktion FD-StrafR: Falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- Redaktion FD-StrafR: Unzutreffende Einordnung als Schmähkritik verletzt die Meinungsfreiheit
- Rechtsanwalt bezeichnet Staatsanwältin als "durchgeknallt" und "geisteskrank"
- LG verurteilt Rechtsanwalt wegen Beleidigung
- BVerfG: Schmähkritik nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen
- Schmähender Charakter der Äußerungen durch LG nicht hinreichend dargelegt
- LG hätte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abwägen müssen
- Beschimpfungen des Anwalts grundsätzlich beleidigend - Abwägung aber Sache der Fachgerichte
- Redaktion FD-StrafR: EuGH zum EU-Haftbefehl: Elektronisch überwachter «Teilzeithausarrest» im Vollstreckungsstaat keine anrechenbare «Haft»
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