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Fachdienst Strafrecht 2016, 380331
Anm. zu OLG Oldenburg: Eine gefährliche und rasante Fahrweise allein ist für die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen nicht ausreichend
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 07.04.2016 - 1 Ss 53/16