Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2016, 380332
Anm. zu BGH: Mehrere Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter sind ein bestimmender Strafzumessungsgrund in der Gesamtstrafenbildung
Entscheidungsbesprechung von Krug zum Urteil v. 07.07.2016 - 5 StR 166/16