- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 16
- Urteilsanmerkungen
- Güttner: Eine gefährliche und rasante Fahrweise allein ist für die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen nicht ausreichend
- Weber: Eine unangemessene Frist im Sinne des § 154 I Nr. 2 StPO kann sich aus dem Erfordernis einer umfangreichen Beweisaufnahme ergeben
- Rathgeber: Zur Veröffentlichung eines Druckwerks ist kein Akt des Verbreitens notwendig
- Oehmichen: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel nach Auffassung des 2. Strafsenats kein strafrechtlich geschütztes Vermögen (Anfragebeschluss)
- Lilie-Hutz: Keine Befangenheit eines Gerichts, wenn die Vorwürfe durch die dienstliche Stellungnahme ausgeräumt werden können
- Krug: Mehrere Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter sind ein bestimmender Strafzumessungsgrund in der Gesamtstrafenbildung
- Urteilsanmerkungen
- Heft 16
- 2016