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Fachdienst Strafrecht 2016, 380334
Anm. zu OLG Hamm: Eine unangemessene Frist im Sinne des § 154 I Nr. 2 StPO kann sich aus dem Erfordernis einer umfangreichen Beweisaufnahme ergeben
Entscheidungsbesprechung von Weber zum Beschluss v. 23.06.2016 - 5 Ws 95/16