Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2016, 384131
Anm. zu BGH: Gefährdungsschaden ist nur bei hinreichend großer Verlustwahrscheinlichkeit Vermögensschaden
Entscheidungsbesprechung von Weber zum Beschluss v. 20.09.2016 - 2 StR 497/15