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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 02
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Landwehr: Für eine Beihilfestraftat ist bei Einräumung einer allgemeinen Nutzungsmöglichkeit positives Wissen der Straftat notwendig
- Weber: Berufsgeheimnisträger können bei der alleinigen Interessenwahrnehmung für eine juristische Person nur durch diese aus ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden
- Rathgeber: Private Arbeitnehmer sind keine Mitbewerber im Sinne des § 299 StGB
- Güttner: Mitwirkung eines Verteidigers ist in Steuerstrafverfahren regelmäßig geboten
- Lilie-Hutz: Bei Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl hat grundsätzlich der Angeklagte die Kosten der Nebenklage zu tragen
- Oehmichen: Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob Personenkontrollen durch die Bundespolizei an Schengen-Binnengrenzen dem EU-Recht entgegenstehen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 02
- 2016