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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 21
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Lilie-Hutz: Hinweispflicht des Gerichts auf Bewährungsauflagen vor Verständigung
- Rathgeber: Für «Beharrlichkeit» bei der Nachstellung ist auch auf den Willen des Opfers abzustellen
- Oehmichen: Ohne eigennützige Bemühungen um Umsatzermöglichung oder -förderung kein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Krug: Keine pauschale Schätzung bei Möglichkeit der Berechnung des Steuerschadens
- Weber: Verwerfung der Berufung bei Anwesenheit des schriftlich zur Vertretung bevollmächtigten Verteidigers erfordert konkrete Anhaltspunkte für fehlende Verhandlungsbereitschaft
- Oehmichen: Verwerfung der Berufung auch bei anwesendem Verteidiger möglich, wenn dieser seine Vertretungsbereitschaft nicht ausdrücklich erklärt
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 21
- 2016