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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 22
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Oehmichen: Keine Auslieferung an die Türkei zur Strafverfolgung oder -vollstreckung unter den aktuellen Umständen
- Güttner: Es fehlt nicht an der Unrechtseinsicht, wenn nach einem erstinstanzlichen Geständnis zur Tatbegehung im Berufungsverfahren ein neuer oder andere Beweggrund für die Tat geschildert wird
- Weber: Sind zwei zur Entscheidung berufene Richter derselben Kammer miteinander verheiratet, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen und muss angezeigt werden
- Lilie-Hutz: Besondere Beruhensprüfung bei der Verletzung der Mitteilungspflicht
- Krug: Das Warten des Taxifahrers auf seinen Fahrgast außerhalb des Taxistands ist grds. keine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Rathgeber: Keine Bejahung der Zuverlässigkeit allein durch Zeitablauf
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 22
- 2016