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Fachdienst Strafrecht 2017, 393233
Anm. zu OLG Braunschweig: Der Neuerlass eines Haftbefehls ist nur bei nachträglich eingetretenen Umständen möglich
Entscheidungsbesprechung von Weber zum Beschluss v. 26.09.2016 - 1 Ws 246/16