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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2018
- Heft 3
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Püschel: Der eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens
- Püschel: Die Bewaffnung während eines Teilakts qualifiziert insgesamt zum bewaffneten Handeltreiben
- Oehmichen: Kenntnis des minderjährigen Opfers von Bemühungen des Täters um TOA und Schweigen hierauf kann ausreichen
- Krug: Begründung des Untersuchungshaftbefehls mit später bekannt gewordenen Taten unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Rathgeber: Die Einwilligung zur Beschneidung setzt die Beteiligung des Knaben voraus
- Weber: Strafbare Werbung durch Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur konkreten Durchführung in der Praxis auf Arzthomepage
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 3
- 2018