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Zitiert in:
- FD-StrafR
- 2025
- Heft 13
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Hübenthal: Die Tatertragseinziehung schließt die Verhängung einer kumulativen Geldstrafe nicht aus
- Lichtenthäler: Cannabis ist trotz Inkrafttreten des KCanG nach wie vor ein Betäubungsmittel iSv § 6 Nr. 5 StGB
- Lorenz: Bei dem Straftatbestand des § 145a StGB handelt es sich um eine Blankettvorschrift, deren Tatbestand erst durch genaue Bestimmung der Führungsaufsichtsweisung ausgefüllt wird
- Hübenthal: Auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossene parallele Ermittlungsverfahren können eine Verteidigung notwendig machen
- Knierim: Ohne vorherige Beschuldigtenbelehrung sind Identitätsfeststellung und gewaltsame Unterbrechung einer Verteidigerkonsultation keine rechtmäßigen Vollstreckungshandlungen
- Rathgeber: Zur Notveräußerung von Kryptowerten
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 13
- 2025