Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2007, 231690
Anm. zu LG Dortmund: Nach Beschädigung eines Straßenschilds muss der Verursacher nur bis zum Eintreffen der Polizei verkehrssichernde Maßnahmen treffen
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Urteil v. 22.03.2007 - 4 S 134/06