Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2007, 242458
Anm. zu OLG Hamburg: "Bedeutender Schaden" an fremden Sachen nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bemisst sich nach klarer Wertgrenze und nicht prozentual im Verhältnis zum Neuwert
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Beschluss v. 08.03.2007 - 2 Ws 43/07